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Mit der Chancenkarte, die im Juni 2024 in Kraft tritt, können Menschen aus Drittstaaten, die die anerkannten Standards der Chancenkarte erfüllen, eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Die Chancenkarte erhalten Personen, die ihre berufliche Qualifikation nachweisen und im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreichen. Nach Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen die Geschäftsbeziehungen während des Aufenthalts in Deutschland aufrechterhalten werden.
Voraussetzungen und Punktevergabe für die Chancenkarte
- Grundvoraussetzung: Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung.
- 4 Punkte: wenn für den auszuübenden Beruf ein Berufsanerkennungsverfahren besteht, ein Berufsanerkennungsbescheid der zuständigen Stelle.
- 3 Punkte: fünf Jahre Berufserfahrung in dem Beruf innerhalb der letzten sieben Jahre. Alternativ: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.
- 2 Punkte: zwei Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Beruf innerhalb der letzten fünf Jahre. 2 Punkte werden auch vergeben, wenn Sie jünger als 35 Jahre sind oder über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen.
- 1 Punkt: Ein Alter zwischen 35 und 40 Jahren, ein Voraufenthalt in Deutschland von mindestens sechs Monaten, Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 und die Tatsache, dass der angestrebte Beruf zu den Mangelberufen gehört, reichen ebenfalls aus, um Punkte zu erhalten. Bei Verheirateten kommt hinzu, dass auch der Ehepartner die Kriterien für die Chancenkarte erfüllen muss, was zu einem zusätzlichen Punktgewinn führt.
Um eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Fachkräftegesetzes in Deutschland zu erhalten, muss die in der Vergangenheit absolvierte Berufsausbildung anerkannt werden. Dieses Erfordernis macht es für Fachkräfte ohne Berufsausbildung, die ihren Beruf seit Jahren ausüben, unmöglich, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten.
Die Chancenkarte ermöglicht es Fachkräften ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Fachkräfte, die in den oben genannten Kriterien sechs Punkte erreicht haben, können in Deutschland arbeiten.
Die DEKARESweg Chancenkarte Beratung ist ein Punktesammelverfahren. Die DEKARES stellt zunächst einen Karriereberater zur Verfügung, der für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens sorgt. Während des gesamten Prozesses sammelt der Karriereberater gemeinsam mit dem Bewerber Punkte. Der erste Schritt des Beratungsprozesses ist jedoch die Erstellung eines „Karriereplans“ auf der Grundlage der vom Bewerber eingereichten Unterlagen und Informationen. Dieser Plan wird vom Karriereberater verwaltet. Der Karriereberater steuert alle Prozesse in Abstimmung mit den Beratern und dem Kandidaten innerhalb der DEKARES gemäß dieser Roadmap.
Auch Sie möchten mit der Chancenkarte Ihre Karriere in Deutschland vorantreiben. Sie wissen aber nicht, wie Sie vorgehen sollen. Mit der professionellen Unterstützung der DEKARESweg-Berater können Sie Ihren Prozess steuern und Ihren Traum von einer Karriere in Deutschland verwirklichen.